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   BVerwG, 08.05.1964 - VIII C 279.63   

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BVerwG, 08.05.1964 - VIII C 279.63 (https://dejure.org/1964,247)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1964 - VIII C 279.63 (https://dejure.org/1964,247)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1964 - VIII C 279.63 (https://dejure.org/1964,247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BWGöD § 31d

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 288
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 189.59
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1964 - VIII C 279.63
    Hatte der Bedienstete in dem Zeitpunkt, in dem er wegen der Verfolgung des Judentums aus seinem Dienstverhältnis ausschied, noch keine dauerhafte Rechtsstellung erreicht, so kommt es bei der Frage, ob er voraussichtlich versorgungsberechtigt geworden wäre, einerseits in subjektiver Hinsicht auf seine noch feststellbaren beruflichen Absichten, jedenfalls aber auf seine berufliche Eignung und Neigung, andererseits in objektiver Hinsicht auf die Aussichten an, die er ohne die Verfolgung gehabt hätte, seine beruflichen Ziele zu erreichen (vgl. BVerwGE 11, 109).

    Es muß nämlich bei der Anwendung des § 31 d BWGöD von dem Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn ausgegangen werden (vgl. BVerwGE 11, 109 [112]), der es verbietet, nur wegen der bloßen Möglichkeit einer späteren Beendigung der einmal begonnenen Dienstlaufbahn die Wiedergutmachung zu versagen, die bei einer Fortsetzung der bisherigen Dienstlaufbahn hätte beansprucht werden können.

  • BVerwG, 10.05.1962 - VIII C 115.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1964 - VIII C 279.63
    Ob jemand ein "Angestellter" war, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur im Rahmen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 BWGöD, vielmehr auch bei der Abgrenzung der "Bediensteten" im Sinne des § 31 d BWGÖD nach den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts zu bestimmen (Urteil vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 -, NJW/RzW 1962 S. 477).

    Es ist nach den zu § 21 Abs. 1 BWGöD aufgestellten Grundsätzen und deshalb entsprechend § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD im Wege der "Nachzeichnung der Dienstlaufbahn" zu prüfen, ob ein noch nicht versorgungsberechtigter Bediensteter im Sinne von § 31 d BWGöD ohne die Verfolgung des Judentums einen Versorgungsanspruch gegen seinen Dienstherrn erlangt hätte (Urteile vom 6. Juli 1960 - BVerwG VIII C 205.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 31 d Nr. 2 = NJW/RzW 1961 S. 43, und vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.1960 - VIII C 205.59
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1964 - VIII C 279.63
    Es ist nach den zu § 21 Abs. 1 BWGöD aufgestellten Grundsätzen und deshalb entsprechend § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD im Wege der "Nachzeichnung der Dienstlaufbahn" zu prüfen, ob ein noch nicht versorgungsberechtigter Bediensteter im Sinne von § 31 d BWGöD ohne die Verfolgung des Judentums einen Versorgungsanspruch gegen seinen Dienstherrn erlangt hätte (Urteile vom 6. Juli 1960 - BVerwG VIII C 205.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 31 d Nr. 2 = NJW/RzW 1961 S. 43, und vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 12.68

    Tätigkeit als Angestellter der jüdischen Gemeinde - Besondere Auswirkungen von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 18, 288 [291] mit Hinweisen auf das Urteil vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 - [NJW/RzW 1962, 477]) folgt die allgemeine Abgrenzung der "früheren Bediensteten" jüdischer Dienstherren in § 31 d BWGöD den zur Abgrenzung der "Angehörigen des öffentlichen Dienstes" (§ 2 BWGöD) aufgestellten Grundsätzen und ist die Frage, ob jemand als "Angestellter" Angehöriger des öffentlichen Dienstes oder Bediensteter eines jüdischen Dienstherrn war, in Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsrechts zu beantworten: Vorausgesetzt wird ein Anstellungsvertrag im Sinne von § 611 BGB, die Vereinbarung einer Vergütung für laufende Dienstleistungen innerhalb eines bestimmten oder unbestimmten.

    Das ist schon im Urteil BVerwGE 18, 288 (292) [BVerwG 08.05.1964 - VIII C 279/63] entschieden worden; dort ging es um den Fall eines Arztes, der zugleich im Lehrberuf auf einem nichtärztlichen Gebiet als Angestellter einer, jüdischen wissenschaftlichen Hochschule tätig war und auf Grund der letztgenannten Tätigkeit als Bediensteter dieser Hochschule angesehen werden konnte.

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 96.67

    Versorgungsansprüche von früheren Bediensteten jüdischer Dienstherren - Anspruch

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 31 d BWGöD (vgl. etwa BVerwGE 18, 288; 20, 52 [BVerwG 30.11.1964 - VIII C 268/63]; 25, 348) [BVerwG 15.12.1966 - III C 212/64]Folgerungen aus der Vorgeschichte und aus der angeführten Begründung des Gesetzesvorschlages von 1955 gezogen: Die Vorschrift dient der Erfüllung einer von der Bundesregierung übernommenen "internationalen Verpflichtung", die aus dem Protokoll Nr. 1 (Abschnitt I Nr. 9) zu entnehmen ist.

    Die Ergebnisse dieser Rechtsprechung zusammenfassend besagt das (mit diesem Teil der Urteilsgründe in der Veröffentlichung BVerwGE 18, 288 nicht wiedergegebene) Urteil vom 8. Mai 1964 - BVerwG VIII C 279.65 -: Hatte der Bedienstete in dem Zeitpunkt, in dem er wegen der Verfolgung des Judentums aus seinem Dienstverhältnis ausschied, noch keine dauerhafte Rechtsstellung erreicht, so kommt es bei der Frage, ob er voraussichtlich versorgungsberechtigt geworden wäre, einerseits in subjektiver Hinsicht auf seine noch feststellbaren beruflichen Absichten, jedenfalls aber auf seine berufliche Eignung und Neigung, andererseits in objektiver Hinsicht an auf diejenige Aussicht, seine beruflichen Ziele zu erreichen, die er ohne die Verfolgung gehabt hätte.

  • BVerwG, 23.12.1965 - VIII B 53.65

    Auslegung des Begriffs des Bediensteten - Anwendung der arbeitsrechtlichen

    Der Begriff des "Bediensteten" im Sinne von § 31 d BWGöD umfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - abgesehen von den "Beamten" - grundsätzlich nur die Angestellten und die Arbeiter im Sinne des Arbeitsrechts (BVerwGE 18, 288 [291]; BVerwGE 20, 52 [59] unter Hinweis auf die Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 167.60 -, NJW/RzW 1965 S. 285, und vom 31. Januar 1963 - BVerwG VIII C 29.61 -, NJW/RzW 1963 S. 426; vgl. das Urteil vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 -, NJW/RzW 1962 S. 477).

    Sein Fall liegt wesentlich anders als der, über den im Urteil vom 3. Mai 1964 - BVerwG VIII C 279.63 -, BVerwGE 18, 288 = NJW/RzW 1965 S. 43, zu entscheiden war: Dort handelte es sich um einen Lehrbeauftragten mit den Aufgaben eines Hochschullehrers an der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums; unabhängig davon, daß er noch den Beruf eines Arztes ausübte, war er als Hochschullehrer in den "Betrieb" der Hochschule planmäßig eingegliedert.

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 89.67

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 31 d BWGöD (vgl. etwa BVerwGE 18, 288; 20, 52 [BVerwG 30.11.1964 - VIII C 268/63]; 25, 348) [BVerwG 15.12.1966 - III C 212/64]Folgerungen aus der Vorgeschichte und aus der angeführten Begründung des Gesetzesvorschlages von 1955 gezogen: Die Vorschrift dient der Erfüllung einer von der Bundesregierung übernommenen "internationalen Verpflichtung", die aus dem Protokoll Nr. 1 (Abschnitt I Nr. 9) zu entnehmen ist.
  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 111.64

    Entschädigung für Zwangsarbeit - Anrechnung von Zwangsarbeit auf

    Es besteht ferner kein Zweifel daran, daß die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. in Frankfurt/Main, bei der der Kläger im fraglichen Zeitraum tätig war, eine jüdische öffentliche Einrichtung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 DVO (1963) ist; dieser Begriff entspricht dem der jüdischen öffentlichen Einrichtung im Sinne von § 31 d Abs. 1 BWGöD (vgl. BVerwGE 18, 288; 20, 52) [BVerwG 30.11.1964 - VIII C 268/63].
  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 95.67

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 31 d BWGöD (vgl. etwa BVerwGE 18, 288; 20, 52 [BVerwG 30.11.1964 - VIII C 268/63]; 25, 348) [BVerwG 15.12.1966 - III C 212/64]Folgerungen aus der Vorgeschichte und aus der angeführten Begründung des Gesetzesvorschlages von 1955 gezogen: Die Vorschrift dient der Erfüllung einer von der Bundesregierung übernommenen "internationalen Verpflichtung", die aus dem Protokoll Nr. 1 (Abschnitt I Nr. 9) zu entnehmen ist.
  • BVerwG, 06.08.1976 - 8 B 61.75

    Abgrenzung des Begriffs der jüdischen öffentlichen Einrichtung zum deutschen

    Hingewiesen wird auf das Urteil vom 8. Mai 1964 - BVerwG VIII C 279.63 - (BVerwGE 18, 288).
  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 14.73

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen

    Die Einrichtung muß einen Rechtsträger haben; andernfalls könnte sie nicht die Eigenschaft eines "Dienstherrn" und ihren Bediensteten gegenüber nicht die Stellung eines Arbeitgebers gehabt haben; welche Rechtsform der Rechtsträger hat, ist im übrigen unerheblich (vgl. BVerwGE 18, 288).
  • BVerwG, 01.07.1969 - VIII B 49.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Begriff eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 18, 288 [291] und das dort genannte Urteil vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 - [NJW/RzW 1962, 477]) ist der Begriff des "Bediensteten" eines jüdischen Dienstherrn im Sinne von § 31 d BWGöD ebenso wie der Begriff des Angestellten und des Arbeiters des öffentlichen Dienstes im Sinne von § 2 BWGöD nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen abzugrenzen (vgl. § 611 BGB).
  • BVerwG, 18.12.1967 - VIII B 189.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entlassung nach Eintreten

    Die Abgrenzung der unter § 2 Abs. 1 Nr. 1 BWGöD fallenden Angestelltenverhältnisse richtet sich nach der ständigen und nicht weiter klärungsbedürftigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen (Urteil vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 -, NJW/RzW 1962 S. 477; vgl. BVerwGE 18, 288 [291]; 20, 52 [59 f.]); davon ist auch das Berufungsgericht ausgegangen, ohne daß sich aus dem vorliegenden Fall Besonderheiten ergäben.
  • BVerwG, 23.12.1965 - VIII B 23.65

    Bestehen einer Versorgungsberechtigung - Bestehen eines Anstellungsverhältnisses

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